Delinquenz

Delinquenz
De|lin|quẹnz 〈f.; -; unz.; geh.〉 Straffälligkeit, Verbrechen [→ Delinquent]

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De|lin|quẹnz, die; - [lat. delinquentia] (Fachspr.):
Straffälligkeit.

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Delinquẹnz
 
[lateinisch »Verfehlung«, »das Vom-Wege-Abweichen«] die, -, Soziologie: abweichendes Verhalten; i. e. S. soll der aus dem amerikanischen Jugendstrafrecht übernommene Begriff jene Formen des abweichenden Verhaltens v. a. von Kindern und Jugendlichen kennzeichnen, die aus ethischen und entwicklungspsychologischen Gründen nicht einfach als kriminell oder verbrecherisch abgestempelt werden können (obwohl sie es strafrechtlich sind). Der Begriff der Delinquenz wurde 1899 in das amerikanische Jugendstrafrecht aufgenommen, um zwischen verbrecherischem Verhalten Erwachsener und delinquentem Verhalten Jugendlicher zu unterscheiden. Während Kriminalität durch die gesamte Gesellschaft verurteilt wird, ist Delinquenz zwar im strafrechtlichen Sinn, nicht aber notwendig nach den Normen und Moralvorstellungen des Täters und seines Herkunftsmilieus verwerflich. In diesem Zusammenhang befasst sich u. a. die Soziologie mit den sozialstrukturellen Umfeldern, die Delinquenz begünstigen, sowie mit den Interaktionsmustern insbesondere bei deliquenten Jugendlichen und Jugendgruppen. (Jugendkriminalität)
 
 
R. K. Merton: Sozialstruktur u. Anomie in: Kriminalsoziologie, hg. v. F. Sack u. R. König (31979);
 W. Goudsmit: D. u. Gesellschaft (1986);
 L. Pongratz u. P. Jürgensen: Kinder-D. u. kriminelle Karrieren (1990).

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De|lin|quẹnz, die; - [lat. delinquentia] (Fachspr.): Straffälligkeit: Die Jasager ... reagieren sich ... nach ihrer Entlassung mit erneuter D. ab (Ziegler, Konsequenz 21).

Universal-Lexikon. 2012.

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